Beendigung unserer Tätigkeit als Rechtsanwältin bzw. als Rechtsanwalt
Sieben Jahre nach Gründung haben wir im März 2021 unsere Rechtsanwaltskanzlei in Münster geschlossen.
Bereits im September 2015 war Frau Prof. Dr. Daniela Haarhuis an die Hochschule Düsseldorf berufen worden und hatte dort die Professur für Menschenrechte und Verfassungsrecht übernommen. Im Anschluss war sie noch als Of Counsel in der Kanzlei tätig.
Im April 2021 wurde sodann Herr Prof. Dr. Andree Haarhuis an den Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster berufen.
Aufgrund dieser Berufungen ist es uns leider nicht möglich, die Kanzlei fortzuführen, so dass wir uns zu diesem Schritt entschlossen haben.
Wir danken unseren Mandatinnen und Mandanten für das in uns gesetzte Vertrauen!
Prof. Dr. Andree Haarhuis und Prof. Dr. Daniela Haarhuis